für gesetzlich Versicherte (über 18 Jahre)
Es gilt die gesetzlich festgelegte Zuzahlung: 10 % der Behandlungskosten, 10 Euro pro Verordnung.
für privat Versicherte und Selbstzahler*innen
Es gilt der einfache Satz der gesetzlichen Krankenversicherungen. Bitte ärztliche Privatverordnung mitbringen.
für beihilfeberechtigt Versicherte
Es gilt der förderfähige Höchstsatz gemäß der Bundesbeihilfeverordnung (Stand: 01.10.2025).